Das EPA hat eine erneute Gebührenerhöhung zum 01.04.2024 angekündigt. Neben einer Erhöhung der meisten Gebühren wurden aber auch Ermäßigen der Gebühren im Erteilungsverfahren für kleine Unternehmen, natürliche Personen, Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht, Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen, die in den letzten fünf Jahren weniger als fünf Anmeldungen eingereicht haben, eingeführt.
Mit diesen Änderungen soll einerseits ein Inflationsausgleich stattfinden, das Gebührensystem vereinfacht und die Digitalisierung vorangetrieben werden, während andererseits kleine Unternehmen und Privatanmelder unterstützt werden sollen.
Die durchschnittliche Erhöhung der Gebühren liegt zwischen 5 % und 9 %, wohingegen eine deutliche Erhöhung von ca. 30 % bei der 3. und 4. Jahresgebühr auftritt.
Als Folge dieser angekündigten Erhöhung ist es sicherlich überlegenswert, Jahresgebühren, die nach dem 01.04.2024 fällig werden, noch vor dem 01.04.2024 einzuzahlen. Dies ist bis drei Monate vor Fälligkeit der Jahresgebühr möglich, also für alle Jahresgebühren, die bis zum 30.06.2024 fällig werden.
Zudem besteht eine weitere Möglichkeit der Einsparung darin, geplante EP-Nachanmeldungen noch vor dem 01.04.2024 einzureichen, sodass die derzeit noch niedrigeren Gebühren geltenden.
Eine Beschreibung der Änderungen im Detail sowie eine vollständige Gebührentabelle können dem Amtsblatt des EPA entnommen werden:
https://www.epo.org/de/legal/official-journal/2024/01/a3.html
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