Der im Dezember 2021 begonnene Rechtsstreit um etwa 100 „Meta Birkins“ NFTs (bei diesen handelt es sich um in Fell gehüllte Versionen der bekannten BIRKIN-Handtaschen, die in NFTs „gemintet“ wurden, s. hierzu bereits CIPReport 1/2022, S. 1 Nr. 1) zwischen Hermès und Mason Rothschild, dem Ersteller der NFTs, ist im Februar 2023 durch eine neunköpfige Federal Jury in New York City zu Gunsten von Hermès entschieden worden.
Sie sprachen Hermès Schadensersatz in Höhe von etwa USD 133.000 zu und verurteilten Rothschild wegen Markenrechtsverletzung, -verwässerung („dilution“) sowie Cybersquatting (wegen der Benutzung der Domain metabirkins.com). Insbesondere sei die Aktion von Mason Rothschild nicht durch das Recht auf freie Rede nach dem First Amendment geschützt.
Quelle: CIPReport, 01/2023, Seite 5, Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz Düsseldorf