Markenschutz für Ihre Produkte und Dienstleistungen

Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie können für die Qualität eines Unternehmens stehen und zählen ebenso wie Patente zu dessen geistigem Eigentum. Starke Marken stellen einen Vermögenswert dar.

Als Marke werden meist Bilder, einzelne Buchstaben oder Wörter oder Kombinationen hieraus angemeldet. Zu der Marke ist jeweils anzugeben, welche Waren oder Dienstleistungen unter dieser Marke vertrieben, angeboten oder erbracht werden sollen.
Eine Marke sollte spätestens fünf Jahre nach der Eintragung im geschäftlichen Verkehr benutzt werden, da diese sonst auf Antrag Dritter löschungsreif ist.

Das Deutsche Patent- und Markenamt sowie das Amt der Europäischen Union überprüfen nicht, ob Ihre Marke in identischer oder ähnlicher Form bei der Eintragung bereits existiert. Überprüft werden lediglich absolute Eintragungshindernisse, beispielsweise eine mangelnde Unterscheidungskraft des Zeichens. Es sollte deshalb bereits im Vorfeld einer Markenanmeldung recherchiert werden, ob das geplante Markenzeichen Rechte Dritter verletzt. Sonst kann es sein, dass gegen Ihre Marke Widerspruch vor dem jeweiligen Amt erhoben wird. Streitigkeiten bezüglich Markenverletzungen oder älterer Rechte können auch vor den Zivilgerichten durchgeführt werden.

Die Laufzeit einer Marke beträgt 10 Jahre, wobei diese Laufzeit beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden kann.
Jeder kann eine Marke anmelden. Lassen Sie sich ein unverwechselbares und einzigartiges Zeichen einfallen!