Patente
Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Ein Patent kann auf eine Vorrichtung und/oder auf ein Verfahren gerichtet sein. Dabei gibt es gewisse Gebiete der Technik, die vom Patentschutz ausgeschlossen sind, wie zum Beispiel wissenschaftliche Theorien oder gedankliche und geschäftliche Tätigkeiten.
Zur Überprüfung der Neuheit, erfinderischen Tätigkeit und gewerblichen Anwendbarkeit durchläuft ein Patent vor seiner Erteilung im Patentamt das sog. Prüfungsverfahren. Diese Prüfung muss für deutsche Patente spätestens sieben Jahre nach dem Anmeldetag gestellt werden.
Patente gelten nur in dem Land, für das sie erteilt werden. Wenn Sie Ihre Erfindung auch noch in anderen Ländern als in Deutschland schützen lassen wollen, stehen Ihnen dazu verschiedene Möglichkeiten offen, beispielsweise eine Europäische Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt.
Die maximale Laufzeit eines Patentes beträgt 20 Jahre ab dem Anmeldetag.
Gebrauchsmuster
Als Gebrauchsmuster werden Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind. Auch hier gibt es gewisse Gebiete der Technik, die nicht Gegenstand eines Gebrauchsmusters sein können. Zudem schützt ein Gebrauchsmuster keine Verfahren.
Im Gegensatz zum Patent handelt es sich bei einem Gebrauchsmuster um ein ungeprüftes Schutzrecht, das heißt im Eintragungsverfahren werden Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit nicht geprüft. Rechte aus dem Gebrauchsmuster können bereits nach dessen Eintragung (in der Regel zehn Wochen nach der Anmeldung) geltend gemacht werden. Allerdings sollte spätestens vor der Geltendmachung von Ansprüchen, die Schutzfähigkeit des Gebrauchsmusters überprüft werden.
Die maximale Laufzeit eines Gebrauchsmusters in Deutschland beträgt 10 Jahre.