Schutzrechte

Patente

Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Ein Patent kann auf eine Vorrichtung und/oder auf ein Verfahren gerichtet sein. Dabei gibt es gewisse Gebiete der Technik, die vom Patentschutz ausgeschlossen sind, wie zum Beispiel wissenschaftliche Theorien oder gedankliche und geschäftliche Tätigkeiten.

Zur Überprüfung der Neuheit, erfinderischen Tätigkeit und gewerblichen Anwendbarkeit durchläuft ein Patent vor seiner Erteilung im Patentamt das sog. Prüfungsverfahren. Diese Prüfung muss für deutsche Patente spätestens sieben Jahre nach dem Anmeldetag beantragt werden.

Patente gelten nur in dem Land, für das sie erteilt werden. Wenn Sie Ihre Erfindung auch noch in anderen Ländern als in Deutschland schützen lassen wollen, stehen Ihnen dazu verschiedene Möglichkeiten offen, beispielsweise eine Europäische Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt.

Die maximale Laufzeit eines Patentes beträgt 20 Jahre ab dem Anmeldetag.

Gebrauchsmuster

Als Gebrauchsmuster werden Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind. Auch hier gibt es gewisse Gebiete der Technik, die nicht Gegenstand eines Gebrauchsmusters sein können. Zudem schützt ein Gebrauchsmuster keine Verfahren.

Im Gegensatz zum Patent handelt es sich bei einem Gebrauchsmuster um ein ungeprüftes Schutzrecht, das heißt im Eintragungsverfahren werden Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit nicht geprüft. 

Rechte aus dem Gebrauchsmuster können bereits nach dessen Eintragung (in der Regel zehn Wochen nach der Anmeldung) geltend gemacht werden. Allerdings sollte spätestens vor der Geltendmachung von Ansprüchen, die Schutzfähigkeit des Gebrauchsmusters überprüft werden.

Die maximale Laufzeit eines Gebrauchsmusters in Deutschland beträgt 10 Jahre.

Marken

Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie können für die Qualität eines Unternehmens stehen und zählen ebenso wie Patente zu dessen geistigem Eigentum. Starke Marken stellen einen Vermögenswert dar.

Als Marke werden meist Bilder, einzelne Buchstaben oder Wörter oder Kombinationen hieraus angemeldet. Zu der Marke ist jeweils anzugeben, welche Waren oder Dienstleistungen unter dieser Marke vertrieben, angeboten oder erbracht werden sollen.
Eine Marke sollte spätestens fünf Jahre nach der Eintragung im geschäftlichen Verkehr benutzt werden, da diese sonst auf Antrag Dritter löschungsreif ist.

Das Deutsche Patent- und Markenamt sowie das Amt der Europäischen Union überprüfen nicht, ob Ihre Marke in identischer oder ähnlicher Form bei der Eintragung bereits existiert.

Überprüft werden lediglich absolute Eintragungshindernisse, beispielsweise eine mangelnde Unterscheidungskraft des Zeichens. Es sollte deshalb bereits im Vorfeld einer Markenanmeldung recherchiert werden, ob das geplante Markenzeichen Rechte Dritter verletzt. Sonst kann es sein, dass gegen Ihre Marke Widerspruch vor dem jeweiligen Amt erhoben wird. Streitigkeiten bezüglich Markenverletzungen oder älterer Rechte können auch vor den Zivilgerichten durchgeführt werden.

Die Laufzeit einer Marke beträgt 10 Jahre, wobei diese Laufzeit beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden kann.

Jeder kann eine Marke anmelden. Lassen Sie sich ein unverwechselbares und einzigartiges Zeichen einfallen!

Design

Das Design eines Produktes wird heutzutage für die Kaufentscheidung immer wichtiger. Immer mehr Kunden entscheiden sich für ein Produkt allein aus optischen Gründen wie einem ansprechenden Design oder einer angenehmen Farbgestaltung, ohne auf die technischen Merkmale des Produktes zu achten.

Ein Design schützt also nur das Aussehen eines Produktes, während die technischen Merkmale mit einem Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden können. 

Schutzvoraussetzungen eines Designs sind dessen Neuheit und Eigenart zum Zeitpunkt der Anmeldung. Dies wird vom Deutsche Patent- und Markenamt sowie vom Amt der Europäischen Union jedoch nicht geprüft. Daher empfiehlt es sich auch bei einem Design, vor der Anmeldung eine Recherche nach älteren Rechten durchzuführen.

Die Schutzdauer eines eingetragenen Designs beträgt maximal 25 Jahre.

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